Archiv für die Kategorie 'Baufinanzierung'

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Perfekte Geschäftsdokumente

Perfekte Geschäftsdokumente

Nicht nur in der Welt der Computer und Finanzdienstleistungen ist es wichtig, einen guten Eindruck zu machen. Besonders auch im Bereich der Handwerker, di e jeden Tag viele Rechnungen und Angebote verschicken müssen , ist es durchaus von Vorteil, wenn die Geschäftspapiere ansprechend und schön sind. Hierzu gehört nicht nur, dass man saubere und knickfreie Papiere verschickt, sondern auch dass diese wenigstens im Kleinen eine Anlehnung an das Unternehmen darstellen.

So ist es deutlich besser, wenn Rechnungen und Angebote einen ordentlichen Briefkopf vorzuweisen haben, in dem auch das Logo des Handwerkunternehmens zu sehen ist. So hat der Kunde einen eindeutigen Wiedererkennungswert und kann das Schreiben direkt nach dem Öffnen des Briefumschlags einordnen. Zum Thema Briefumschlag geht das Ganze selbstverständlich auch noch besser. So ist es möglich, das Logo des Unternehmens und eine Absenderadresse aufdrucken zu lassen. Das ist in besonders großer Stückzahl möglich.

Man sollte bei der Anzahl der bedruckten Briefe allerdings immer auch bedenken, wie viele Schreiben man tatsächlich versendet. Hat man zu viele geordert, so verliert man Geld, das man sinnvoller hätte ausgeben können. Auf der anderen Seite ist es so, dass die Kosten pro Brief bei steigender Stückzahl selbstverständlich auch sinken. Der gesunde Mittelweg zwischen zu viel und zu wenig ist hier vermutlich die beste Lösung. Ganz wichtig ist aber auch, dass man bei einem möglichen Umzug des Unternehmens daran denkt, die Umschläge frühzeitig ändern zu lassen.

Tut man dies nicht, gehen die Briefe schnell an die falsche Adresse zurück und potenzielle Kunden haben keine Möglichkeit, mit dem Handwerker in Kontakt zu treten. So ist es wichtig, dass man die Dokumente mit Aufdruck stets auf ihre Korrektheit überprüft. Immer aber sollte man sich einen kompetenten und guten Druckservice suchen, der sich darauf versteht, hochwertige Drucksachen anzufertigen. Hochwertige Briefumschläge mit und ohne Fenster bekommt man beispielsweise bei Laser Line.

Handelsplattformen für die Finanzierung

wenn man ein Haus bauen möchte zu sollte man auch nur überlegen wie man dieses Haus finanzieren möchte. Eine gute Möglichkeit ist dabei wenn man vorher rechtzeitig so viel Geld einsparen kann damit bequem ein Haus bauen zu können.

Doch welche Möglichkeiten gibt es um so viel Geld einsparen zu können das man ein Haus bauen kann. Dafür gibt es Handelsplattformen wie Metatrader mit deren Hilfe man online verschiedene Transaktionen an der Börse mit Aktien oder aber auch  Edelmetallen vornehmen kann.

Damit kann man also auf rechtzeitig so viel Geld einsparen um danach eine sinnvolle Finanzierung für das Haus bei der Bank erreichen, den diese Forderung in der Regel eine hohe Eigenkapitalquote die bei 30-40 % der Finanzierungssumme liegen sollte

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Seit 2009 können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden, auch von Privatpersonen. Diese Kosten konnten in den Jahren davor nicht von der Steuer abgesetzt werden sofern keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorlagen.

Seit 2009 können Handwerkerleistungen bis 6000,– Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden. Davon werden 20 % über die Einkommensteuer erstattet. Das heißt 1.200,– Euro werden direkt über die Steuererklärung vom Staat bezahlt.

Voraussetzung hierfür ist unbedingt einen seperaten Ausweis der Handwerkerleistungen bzw. des Arbeitslohnes. Begünstigt sind nur die reinen Lohnkosten, Materialkosten werden nicht berücksichtigt. Deshalb ist ganz wichtig darauf zu achten dass die Arbeitskosten seperat ausgewiesen sind. Wenn Sie zum Beispiel eine neue Küche kaufen und auf der Rechnung steht Küche 10000 Euro kann diese Rechnung nicht abgesetzt werden. Weißt der Küchenbauer aber auf seiner Rechnung 2000 Euro Arbeitslohn und 8000 Euro Material aus, können 20 % der 2000 Euro vom Finanzamt erstattet werden. Und das sind immerhin 400 Euro Einkommensteuererstattung.

Eine weitere Voraussetzung ist die Banküberweisungen. Handwerkerrechnungen die bar bezahlt wurden können nicht berücksichtigt werden.

Dafür sind nahezu alle handwerklichen Tätigkeiten begünstigt. Ob es sich um Renovierungsarbeiten wie Tapezierarbeiten oder Arbeiten durch einen Gipser handelt oder Gartenarbeiten die immer wieder anfallen. Sogar der jährliche Besuch des Schornsteinfegers gilt als Handwerkerleistung.

Einzig die Errichtung von etwas Neuem ist nicht begünstigt. Baut man zum Beispiel einen Pool in den Garten werden diese Handwerkerleistungen nicht begünstigt. Lässt man aber einen vorhandenen Pool reparieren sind die Arbeitskosten Handwerkerleistungen und somit steuerlich absetzbar.

Mit dieser Steuervergünstigung sollen Schwarzarbeiten bekämpft werden. Viele Schwarzarbeiter verzichteten auf die Mehrwertsteuer wenn der Kunde keine Rechnung verlangte. Die Steuererstattung mit 20 % ist nun höher als die 19 % Mehrwertsteuer und somit fährt der ehrliche Steuerzahler günstiger mit der Absetzung der Handwerkerleistung.

Mit einem Forward-Darlehen günstige Zinsen sichern

Ein Forward Darlehen ist ein Darlehen, mit dem man sich für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt -gegen einen beschränkten Zinsaufschlag- das Zinsniveau der Gegenwart sichert. In aller Regel, werden solche Forward- Darlehen für einen erst in der Zukunft geplanten Immobilienerwerb, oder als Anschlussfinanzierung für einen in der Zukunft auslaufenden Immobilienkredit, in Anspruch genommen. Wenn Sie also beispielsweise erst in fünf Jahren bauen wollen, aber sich -gegen einen bescheidenen Zinsaufschlag- in Erwartung stark steigender Baugeldzinsen, das momentane Zinsniveau sichern möchten, dann sollten Sie jetzt einen Vertrag auf ein in fünf Jahren zur Auszahlung kommendes Forward- Darlehen abschließen. Dann ist garantiert, dass Sie für einen Immobilienkredit, der Sie heute beispielsweise 4 Prozent Zinsen kosten würde, auch in fünf Jahren nicht mehr als 4,5-5 Prozent aufwenden müssen.

Die Frage dabei ist nur, ob der Abschluss eines solchen Forward- Darlehens für Sie Sinn machen würde. Schließlich könnte Baugeld in fünf Jahren ja sogar billiger sein als heutzutage, und dann müssten Sie nicht nur das heutige höhere Zinsniveau, sondern auch den bereits erwähnten Aufschlag für das Forward-Darlehen, stemmen. Viele Experten neigen deshalb dazu, den Abschluss eines Forward-Darlehens nur für den Fall zu empfehlen, dass die Inanspruchnahme des Darlehens spätestens innerhalb 12 Monate nach Vertragsschluss erfolgt. Die Logik hinter dieser Empfehlung ist, dass man die Entwicklung der Bauzinsen für die nächsten zwölf Monate -aber eben nicht länger- noch gut abschätzen könne, und dass innerhalb dieser zwölf Monate sich am Niveau der Baugeldzinsen ohnehin nicht viel ändern könne. Selbst bei zukünftig moderat sinkenden Bauzinsen, wären Sie, als Person, die ein Forward-Darlehen jetzt abgeschlossen hätte, noch nicht all zu sehr im Nachteil.

Allerdings dürfte dieser Expertenrat für die jetzige Marktphase nicht zutreffen. Zur Erinnerung: Der Leitzins in Europa -und damit verbunden auch der Baugeldzins- sind auf einem historischen Tiefstand angelangt. Dabei kann es aber angesichts wieder anziehender Inflation im Euroraum nicht bleiben. Die Europäische Zentralbank hat deshalb schon vor kurzem angekündigt, die Leitzinsen schrittweise -also wohl vermutlich 0,25 Prozent alle drei Monate- anheben zu wollen. Innerhalb der nächsten 2-3 Jahren wird das Leitzinsniveau wohl auf etwa 4 Prozent ansteigen, und sich erst auf diesem Niveau stabilisieren. Da die Banken Leitzinserhöhungen gerne zum Anlass nehmen, ihre Baugeldzinsen überdurchschnittlich anzuheben, sollten die Baugeldzinsen für ein Darlehen in etwa drei Jahren viel höher liegen als heute. Gerade wenn Sie einen Baukredit erst in ein paar Jahren in Anspruch nehmen wollen, dürften Sie vom Abschluss eines Forward-Darlehens überdurchschnittlich stark profitieren.

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Bauen mit Riester

Bauen mit Riester

Schon einmal an die eigene Altersvorsorge gedacht? Auch eine eigene Imobilie kann eine Möglichkeit sein Altersvorsorge zu betreiben, und dazu bietet die Riester Rente eine gute Lösung an mit den eigenen Haus sein Alter abzusichern.

Man kann die Baufinanzierung des Eigenheims auch durch eine Entnahme aus der Riester-Rente finanzieren. Dabei sind auch die laufende Tilgungszahlungen für Immobilienkredite förderfähig und man kann somit eine langfristige Planung machen.

Es dürfen bis zu 50000€ aus einem laufenden Vertrag entnommen werden für eine Baufinanzierung ohne das man auf die Förderung verzichten muss. Das Geld muss aber für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.

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